Abrechnung auf Gutachtenbasis - Top Gutachter

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden ist es rechtlich zulässig und in der Praxis weit verbreitet, „auf Gutachtenbasis“ abzurechnen.

Das bedeutet, dass nicht ein tatsächlich entstandener Schaden, etwa in Gestalt von konkret angefallenen Reparaturkosten, als Schadensersatzbetrag geltend gemacht wird, sondern ein auf Grund eines Sachverständigengutachtens errechneter „fiktiver“ Schaden. Diese Möglichkeit ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. 

In § 249 Absatz 2 BGB heißt es wörtlich: 

„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.“

Laut § 249 BGB hat der Geschädigte nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind, sofern alle notwendigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Folgen Ansprüche haben Sie im Schadenfall 
1. Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
2. Fiktive Abrechnung (zur Vorlage für die gegnerische Versicherung)
3. Schadenerstattung bei Eigenreparatur
4. Erstattung der Rechtsanwaltskosten
5. Erstattung für den Ausfall des Fahrzeugs
6. Zahlung von Schmerzensgeld
7. Erstattung für Wertminderung
8. Erstattung weiterer Kosten
9. Sachschaden am Fahrzeug
10. Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
11. Abschlepp- und Bergungskosten
12. Ab- und Anmeldekosten
13. Standkosten
14. Finanzierungskosten
15. Entsorgungskosten
16. Anwaltskosten
17. Arztkosten
18. Auslagenpauschale
19. Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
20. Haushaltsführungskosten
21. Verdienstausfall
22. Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
23. Wiederbeschaffungswert
24. Wiederbeschaffungsdauer
25. Wertverbesserung
26. Wertminderung (merkantiler Minderwert)
27. Vorschäden
28. Vorläufige Deckung
29. Verbringungskosten
30. Umbaukosten
31. Totalschaden
32. Schmerzensgeld
33. Schadenmeldung
34. Sachverständigenverfahren
35. Reparaturbestätigung
36. Nutzungsausfall

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