Schadenberatung

Ansprüche, Rechte bei Schäden nach einem Verkehrsunfall

Ist man Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so bestehen Rechte und Pflichten bei der Abwicklung von Schäden(vorausgesetzt, wenn man nicht der Unfallverursacher ist).

Folgende Rechte stehen einem zu:
Die gegnerische Versicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten (Schaden) ersetzen (Beispiele hierzu sind: Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
§249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu."
Das Recht auf einen Anwalt, dem Sie die gesamte Schadensabwicklung übertragen können.
Unfall Gutachen / Gutachter
Jeder darf einen KFZ Unfall Gutachter seiner Wahl zur Eruierung des Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i.d.R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen.

Achten Sie besonders hier darauf!!

Achtung bei einem KFZ Unfall Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat.
Ein Kfz Sachverständiger arbeitet normalerweise immer Neutral, doch stehen viele auch unter Druck der Versicherungen, sie werden nicht selten schriftlich(!) angewiesen, Schäden nach den Vorgaben und Richtlinien der Versicherungen zu bewerten.
Dadurch werden oftmals Schadenskosten am unteren Limit bewertet.

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