Kurzgutachten - Kostenvoranschlag - Top Gutachter

Kurzgutachten - Kostenvoranschlag

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Kostenerstattung für Schäden am Fahrzeug:
Bei Kleinschäden, also sogenannte Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in manchen Gebieten bis ca. 1000 Euro) wird in der Regel der Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten als Schadensnachweis anerkannt. Bei höheren Schäden an Fahrzeugen ist es ratsam, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu Kontakten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden daraus eventuell entsstehen könnte.

Bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, trägt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Kfz Sachverständigen.

Bei TOP GUTACHTER bekommen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Bildmaterial innerhalb kürzester Zeit!!

Bei einem Verkehrsunfall, wo Sie keine Schuld daran tragen, ist ein Sachverständigen Gutachten erforderlich.
Wenn Sie alle Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen wollen, dann erfordert es eine vollständige, fach- und sachgerechte Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang.
Und genau da sind Sie bei uns richtig!!
Bei uns bekommen Sie professionelle, detaillierte Gutachten, damit Sie bei einem Schaden nicht auf eventuelle Kosten sitzen bleiben.

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