Kurzgutachten - Kostenvoranschlag

Kostenerstattung für Schäden am Fahrzeug:
Bei
Kleinschäden, also sogenannte Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in
manchen Gebieten bis ca. 1000 Euro) wird in der Regel der
Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten als Schadensnachweis
anerkannt. Bei höheren Schäden an Fahrzeugen ist es ratsam, einen
unabhängigen KFZ Sachverständigen zu Kontakten, auch wenn ein
wirtschaftlicher Totalschaden daraus eventuell entsstehen könnte.
Bei
einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, trägt die gegnerische
Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Kfz Sachverständigen.
Bei TOP GUTACHTER bekommen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Bildmaterial innerhalb kürzester Zeit!!
Bei einem Verkehrsunfall, wo Sie keine Schuld daran tragen, ist ein Sachverständigen Gutachten erforderlich.
Wenn
Sie alle Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend
machen wollen, dann erfordert es eine vollständige, fach- und
sachgerechte Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang.
Und genau da sind Sie bei uns richtig!!
Bei
uns bekommen Sie professionelle, detaillierte Gutachten, damit Sie bei
einem Schaden nicht auf eventuelle Kosten sitzen bleiben.